Freiwillige Feuerwehr
Maria Wörth · Reifnitz
Notruf
 

Saisonale Informationen Unwetter

Bei Gewittern und Unwettern kommt es leider immer wieder zu Schäden an Gebäuden und Sachgegenständen aber leider auch zu Verletzungen an Personen. Um dies zu verhindern wollen wir hilfreiche Tipps zur Verfügung stellen, welche dies verhindern sollten.

Im Notfall Strahlenschutz

Wie kann man sich bei einem Reaktorunfall schützen und welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll?

Im Notfall Zivilschutzsignale

Um richtig vorbereitet zu sein, sind die Kenntnisse der Zivilschutzsignale wichtig. Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Die Signale können derzeit über ca. 8.100 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.

Saisonale Informationen Tipps zum sicheren Grillen

Beim Grillen sollten Sie diese Regeln beachten:

Saisonale Informationen Osterfeuer

Melden Sie Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde an. Dadurch vermeiden Sie einen möglichen Fehlalarm der Feuerwehr. Sie können sich hier auch bei der Gemeinde bzw. bei Ihrer Polizeiinspektion erkundigen.

Im Notfall Warnwesten richtig verwenden

Sehr viele Autofahrer haben bereits eine Warnweste in ihrem Auto. Leider kommt es bei der Anwendung immer wieder zu Fehlern. Eine Warnweste im Kofferraum ist nicht allzu praktisch, da man zuerst aus dem Fahrzeug aussteigen muss und erst danach die Warnweste anziehen kann.

Im Notfall Rettungsgasse

Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen.

Saisonale Informationen Adventkranz

4 wichtige Regeln zum Thema Adventkranz

Saisonale Informationen Winterreifenpflicht

Wenn Schnee, Eis und Matsch auf den Straßen liegen müssen PKW noch bis zum 15. April mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Winterreifenpflicht gilt vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres. Diese Richtlinie gilt seit dem Jahr 2008.

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